Staatsminister Neumann: Hinterlegungspflicht gesetzlich verankern

Hinterlegungspflicht – bei diesem Wort könnte man an Gerichtskosten, Steuerstrafverfahren oder Pfandhaus denken. Nicht so in diesem Fall, hier geht es um eine Pflichtkopie von deutschen Filmen für`s Archiv. Durch eine gesetzliche Regelung könnte sichergestellt werden, dass künftig keine Filme mehr „verschwinden“, so Kulturstaatsminister Bernd Neumann in einem Welt-Interview.

Interessant auch die Feststellung von dieser Seite, dass es kaum mehr Kinospielfilme gibt, die keine Produktions- oder Verleihförderung erhalten. Die Förderung ist also nach wie vor eine gerade auch politisch wichtige Fragestellung.

Hier ein Link zum Interview auf den Webseiten der Bundesregierung: http://www.bundesregierung.de/nn_23334/Content/DE/Interview/2008/02/2008-02-19-interview-neumann-welt.html

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